Die Abrechnung des vergangenen Jahres wird nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes vornehmlich im ersten Quartal des Folgejahres erstellt.

Der Verwaltungsbeirat hat dann die Möglichkeit zur eingehenden Prüfung. Die Jahresabrechnung ist in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten gegliedert. Damit haben es Vermieter einfach, die richtigen Teilbeträge an den Mieter weiter zu verrechnen, ohne sich groß selber mit der  Abrechnung zu beschäftigen.

Weiterhin erhalten Sie eine Aufstellung über das Vermögen der Wohnungseigentumsgemeinschaft inclusive der Übersicht über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.

Interessierte Wohnungseigentümer haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Buchungsunterlagen in unseren Geschäftsräumen einzusehen. Eine kurze Terminabstimmung daz reicht aus.