Auszug aus unserem Serviceangebot
Veranlassen notwendiger Instandhaltungen und Wartungsarbeiten, um die Funktionalität zu erhalten und gegebenenfalls eine Wertsteigerung des Objektes zu erzielen
Abschluss und Änderung von Wartungsverträgen
Fachkundige Beratung der Wohnungseigentümerversammlung
Regelmäßige Begehung der Objekte, evtl. mit einem Fachmann, um technische Mängel frühzeitig zu erkennen
Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
Jährliche Erstellung der Wohngeldabrechnung
Professionelle Abrechnung der Nebenkosten für Vermieter einfach zu übernehmen
Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung.
Erstellung eines Zustandsberichtes mit Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
Abwicklung von Versicherungsschäden und Durchführung von Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen
Werterhaltende und wertsteigernde Maßnahmen
Prüfung sämtlicher Rechnungen
Beseitigung von Gewährleistungsmängeln und dessen Überwachung
Rufen Sie uns an, kostenlos und unverbindlich. Wir beraten Sie gerne kompetent und umfassend.
Jahresabrechnung
Die Abrechnung des vergangenen Jahres wird nach den Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung und des Wohnungseigentumsgesetzes vornehmlich im ersten Quartal des Folgejahres erstellt.
Der Verwaltungsbeirat hat dann die Möglichkeit zur eingehenden Prüfung. Die Jahresabrechnung ist in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten gegliedert. Damit haben es Vermieter einfach, die richtigen Teilbeträge an den Mieter weiter zu verrechnen, ohne sich groß selber mit der Abrechnung zu beschäftigen.
Weiterhin erhalten Sie eine Aufstellung über das Vermögen der Wohnungseigentumsgemeinschaft inclusive der Übersicht über die Entwicklung der Instandhaltungsrücklage.
Interessierte Wohnungseigentümer haben selbstverständlich die Möglichkeit, die Buchungsunterlagen in unseren Geschäftsräumen einzusehen. Eine kurze Terminabstimmung dazu reicht aus.
Wirtschaftsplan:
Wir erstellen jährlich einen Wirtschaftsplan. Daraus wird auch das aktuelle Wohngeld berechnet. Die Wohngeldhöhe wird natürlich an die aktuelle Kostenentwicklung angepasst.
Nachdem der Verwaltungsbeirat im Rahmen der Rechnungsprüfung zugestimmt hat, gilt der Wirtschaftsplan als genehmigt.
Die Verwaltung von Mietshäusern oder Gewerbeimmobilien weist einige Besonderheiten auf. Daher bietet IV Passau hier besondere Leistungen an.
- Inkasso und Kontrolle von Mietzahlungen und Nebenkosten
- Schadenbearbeitung und Kontakt mit Versicherungen
- Korrespondenz mit Steuerberater und sonstigen von den Eigentümern beauftragten Dritten
- Betriebskostenabrechnung einmal jährlich
- permanente Betreuung der Mietverhältnisse
- Planung und Beauftragung von Reparaturen, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Durchführung aller nötigen Arbeiten bei Mieterwechsel
- Abrechnung mit den Eigentümern (in monatlichen oder vierteljährlichen Zeiträumen)
- Kontaktaufnahme und Kontrolle sämtlicher Lieferanten
- laufende Prüfung der Verträge auf Optimierungs- und Einsparpotential
- regelmäßige Begehungen